Helferrechts
angelegenheiten |
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Wehrpflichtige oder anerkannte Kriegsdienst verweigerer, die
sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde
auf mindestens sieben Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz
oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herange-
zogen, solange sie als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirken. Die
gesamte Bearbeitung obliegt der unteren
KatS-Behörde.
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| Ausbildung der Helfer |
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Überwachung der Ausbildung der Helfer in den privaten Organisationen
und in der Regie-Einheit am Standort. Führungskräften. Lehrgangsplanung
für die überörtliche Schulung an der Akademie für Notfallplanung
und Zivilschutz im Bundes- verwaltungsamt.
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| Fahrzeuge des Bundes |
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Materialerhaltung an den Bundesfahrzeugen und deren Ausstattung.
Zuteilung und Abwicklung der vom Bund bereitgestellten Selbstbewirtschaftungsmittel
an die privaten Orga- nisationen im Rahmen der Bewirtschaftungsvorschriften der
Bundesfinanzverwaltung.
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| Einrichtungen der Stadt |
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Unterhaltungsmaßnahmen für das Übungsgelände
Schlutter, der Halle/Unterkunft an der Pfälzer Straße sowie dem Lagezentrum.
Bereitstellung und Abwicklung von Mitteln aus dem Haushaltsplan der Stadt Delmenhorst.
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| Katastrophenschutzplan |
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Der Katastrophenschutzplan der Stadt Delmenhorst ist jährlich
zu aktualisieren. Die Gestaltung wird aus Gründen der Vereinheitlichung den
unteren Katastrophenschutzbehörden vom Niedersächsischen Innenministerium
vorgeschrieben. Er soll dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) als Arbeitsgrundlage
dienen.
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| Sonderpläne für den
Katastrophenschutz |
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Aufstellung, Überwachung und Ergänzung von Sonderplänen,
Checklisten und Anweisungen wie:
Luftfahrzeugunfall
Öl und Chemieunfälle
Gewässerschutz, Strahlenschutz
Krankenhauspläne, Sanitätspläne
usw.
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